Fachoberschule Gesundheit

Die Fachhochschulreife ermöglicht zum Beispiel den Zugang zu einem Studium an einer Fachhochschule, den Zugang zu einem Bachelorstudiengang an einer Universität, den Eintritt in gehobene Verwaltungslaufbahnen oder den Zugang zu qualifizierten Ausbildungsberufen.

Zweijährige Fachoberschule Gesundheit (Form A)

In der Form A erfolgt die Ausbildung in zwei Ausbildungsabschnitten.

  • Im ersten Ausbildungsabschnitt (Jahrgangsstufe 11) entfallen auf den allgemeinen und fachtheoretischen Unterricht 12, auf die fachpraktische Ausbildung 24 Wochenstunden in einem Praktikumsbetrieb.
  • Im zweiten Ausbildungsabschnitt (Jahrgangsstufe 12) beträgt der Unterricht wöchentlich 28 - 32 Stunden.

Einjährige Fachoberschule Gesundheit (Form B)

In der Form B dauert die Ausbildung nur ein Jahr und setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Gesundheit voraus.
Es werden wöchentlich 31 Stunden unterrichtet.

Grundlegende Zugangsvoraussetzungen

  • Die Aufnahme in die Fachoberschule setzt den mittleren Bildungsabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer, Deutsch, Englisch und Mathematik voraus.
  • Mit der Note "mangelhaft" in einem der Fächer Deutsch, Englisch oder Mathematik ist eine Aufnahme in die Fachoberschule nicht möglich. In den unteren Kursen (G– und C-Kurse) dürfen die Leistungen nicht schlechter als "befriedigend" sein.
  • Bei verkürzten Bildungsgängen (G8) berechtigt die Versetzung nach E1 (Einführungsphase) zum Besuch der Fachoberschule.

Zweijährige Fachoberschule Gesundheit (Form A)

Entscheidend für die Aufnahme sind:

  • das Abschlusszeugnis (Mittlere Reife),
  • das Vorliegen eines Praktikumsvertrages,
  • die Eignungsfeststellung der abgebenden Schule
  • und eine Bescheinigung über eine Laufbahnberatung durch die Bundesagentur für Arbeit oder der abgebenden Schule.

Einjährige Fachoberschule Gesundheit (Form B)

Entscheidend für die Aufnahme sind:

  • das Abschlusszeugnis (Mittlere Reife)
  • und eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Feststellungsprüfung

Bewerberinnen und Bewerber, bei denen die Unterbrechung des Schulbesuchs ein Jahr übersteigt, müssen sich in der Regel einer Feststellungsprüfung unterziehen. Der Besuch der Berufsschule, die Absolvierung des Bundesfreiwilligendienstes oder Elternzeit gelten nicht als Unterbrechung.

Unterrichtsinhalte (Einjährige und Zweijährige Fachoberschule)

Fachtheoretischer Unterricht

  • Hygiene und Gesundheit, Alters- und Sterbensprozess, Grundkenntnisse der Gesundheitslehre, Aufbau des Gesundheitswesens, Ernährung, Immunsystem

Fachrichtungsübergreifender Unterricht

  • Deutsch, Englisch, Mathematik, Politik und Wirtschaft

Fachpraktische Ausbildung (Zweijährige Fachoberschule)

Im 1. Ausbildungsabschnitt wird das Praktikum ganzjährig an 3 Tagen (von Montag bis Mittwoch) in Bereichen des Gesundheitswesens (zum Beispiel in Altenheimen oder Krankenhäusern) abgeleistet. Das Praktikum soll Grundzüge der Gesundheitsberufe vermitteln. Das ganzjährige Praktikum dauert vom 1.8. bis zum Ende der vorletzten Woche vor den Sommerferien eines jeweiligen Schuljahres.

Gemäß den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist bei Praktikumsbeginn eine gesundheitliche Bescheinigung auf eigene Kosten vorzulegen.

Urlaubsregelung im FOS Praktikum

Die Urlaubsdauer im Praktikum richtet sich nach den tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen.
In der betrieblichen Praxis wird die Urlaubsdauer in der Regel in Tarifverträgen festgelegt. Sollte kein Tarifvertrag existieren, hat sich die Dauer der Urlaubstage für Praktikantinnen und Praktikanten an den im Betrieb üblichen Urlaubstagen zu orientieren.

Berechnungsbeispiel

Tarifliche/
betriebsübliche
Urlaubstage
Dauer des Praktikums
ca. 11 Monate
Anteilig für 3 Arbeitstage pro Woche  
30 Arbeitstage (30:12x11)
= 27,5 Tage
(27,5:5x3) = 16,5 Tage Der Praktikant hat einen Urlaubsanspruch von 16,5 Tagen

Finden weder tarifliche noch betrieblicher Vereinbarungen Anwendungen, richtet sich der Mindesturlaub nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz oder dem Bundesurlaubsgesetz.

Abweichende Regelungen können nur zu Gunsten der Praktikantin / des Praktikanten vorgenommen werden.

Bewerbung/ Anmeldung

Anmeldungen müssen bis zum 31. März des jeweiligen Jahres vorliegen.
Bewerbungen per E-Mail werden nicht akzeptiert, alle Bewerbungsunterlagen müssen in ausgedruckter Form abgegeben werden.
Der Anmeldung sind beizufügen:

Zweijährige Fachoberschule Gesundheit (Form A)

  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild,
  • Kopie der gültigen Aufenthaltserlaubnis (bei Bewerbern/Bewerberinnen aus Nicht-EU-Staaten),
  • Nachweis des mittleren Bildungsabschlusses (beglaubigt), beziehungsweise Halbjahreszeugnis der abgebenden Schule.
Einjährige Fachoberschule Gesundheit (Form B)
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild,
  • Kopie der gültigen Aufenthaltserlaubnis (bei Bewerbern/Bewerberinnen aus Nicht-EU-Staaten),
  • Nachweis des mittleren Bildungsabschlusses (beglaubigt),
  • Nachweis des Notendurchschnitts von 3,0 im Abschlusszeugnis der Berufsschule, wenn die Notenvoraussetzungen im Zeugnis des Mittleren Bildungsabschlusses nicht gegeben sind (beglaubigt),
  • Prüfungszeugnis einer Kammer als Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Bereich Gesundheit (beglaubigt).